Grundgesetzleugner. Eine Revue (2)
Sonntag, 18. April 2021 18:55
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Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig [sic!] zu berücksichtigen ist.
UN-Kinderrechtskonvention, Art. 3 (1)
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Die Grundrechte, sagte der prächtige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stefan Harbarth, gelten,
[Aber] sie gelten anders als vor der Krise.
NWZ online, 23.5.2020
Ich muß kein Jurist sein, um hier ein Kreuz in meinen Bullshit-Bingo-Bogen malen zu können. Ein Grundrecht, das mal so, mal anders gilt, das sich je nach Lage oder Jahreszeit oder Hokuspokus-Inzidenz ändert, ist kein Grundrecht, sondern, bestenfalls, eine Verwaltungsvorschrift.
Thema: Man schreit deutsh, SARS-CoV-2, Schwammintelligenz | Kommentare deaktiviert für Grundgesetzleugner. Eine Revue (2) | Autor: Kay Sokolowsky